Als P. ist die Gesamtheit der Personen anzusehen, die zu einer Pfarrei gehören, wobei es sich zumeist um einen räumlich abgegrenzten Seelsorgebezirk (Pfarrsprengel) handelt, gelegentlich aber auch um eine Personalpfarrei. Der geltende Codex Iuris Canonici definiert: „Die Pfarrei ist eine bestimmte Gemeinschaft von Gläubigen, die in einer Teilkirche errichtet ist und deren Seelsorge unter der Autorität des Diözesanbischofs einem Pfarrer als ihrem eigenen Hirten anvertraut wird“ ...
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