Die räumliche Abgrenzung des P.s ist grundsätzlich ein Prinzip, das seit dem HochMA bis in die Gegenwart, und zwar konfessionsübergreifend, gültig ist. Das Gebiet der Bistümer und Landeskirchen wird deshalb lückenlos von P.n ausgefüllt, deren Mittelpunkt eine Pfarrkirche bildet. Das geltende kath. Kirchenrecht bestimmt: „Die Pfarrei hat in aller Regel territorial abgegrenzt zu sein und alle Gläubigen eines Gebietes zu umfassen“; als Ausnahme ist nur die Personalpfarrei für die ...
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