Das P. schränkt die Testierfreiheit des Erblassers zugunsten seiner engsten Familienangehörigen ein (Testament). Einfachgesetzlich schafft es mit den §§ 2303 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs einen vermittelnden Ausgleich zwischen zwei sich gegenüberstehenden verfassungsrechtl. Garantien (Verfassung), nämlich der Testierfreiheit nach Art. 14 I 1 des Grundgesetzes als Verlängerung der lebzeitigen Eigentumsgarantie einerseits (Eigentum) und der Familienerbfolge (Erbfolgeordnung) als Teil ...
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