Der Begriff P. hat seine Wurzel in dem mehrdeutigen lat. Wort placitum, mit dem auch eine Willensäußerung oder Rede gemeint sein kann (Placitum). Im Mittellateinischen ist auch das Verbum placitare im Sinne von ‘aussprechen’ gebräuchlich. Der Terminus hat in gewandelter Form als «plaidoyer» Eingang in die franz. Rechtsterminologie gefunden. Er bezeichnet den mündlichen Schlussvortrag, den „ein Advocat oder Sachwalter vor Gerichte hält, seines Clienten Sache zu vertheidigen“ ...
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