P. ist ein Fachbegriff der Urkundenlehre. Als Poen- oder Strafformel (lat. sanctio, minatio, comminatio; Formel, Formular, Formelsammlung) wird eine in ma. Urkunden eingefügte Klausel bezeichnet, die Sanktionen für die Nichteinhaltung der in der Urkunde festgelegten Verpflichtungen androht. Gelegentlich ist sie kombiniert mit Segenswünschen für jene, die den Willen des Ausstellers befolgen (sog. benedictio). Von den P. abzugrenzen sind die – in Stil und Form oft vergleichbaren – ...
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Dem Stichwort Poenformeln ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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