Der P. ist ein speziell für die Abnahme der Beichte – meist durch einen Bischof – bestellter Amtsträger, der in dieser Funktion den Bischof vertritt. Seit dem vierten Laterankonzil 1215 mussten diese in allen Kathedralen und Konventen bestellt sein (= X 1.31.15). In Mainz wurde es üblich, dass Bischöfe sogar zwei P.e beschäftigten, um allen Beichtwilligen entsprechen zu können. In Rom waren neben dem P., der anstelle des Papstes als Ortsbischof von Rom die Beichte abnahm und jedenfalls ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Poenitentiar sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.