Der P. ist ein speziell für die Abnahme der Beichte – meist durch einen Bischof – bestellter Amtsträger, der in dieser Funktion den Bischof vertritt. Seit dem vierten Laterankonzil 1215 mussten diese in allen Kathedralen und Konventen bestellt sein (= X 1.31.15). In Mainz wurde es üblich, dass Bischöfe sogar zwei P.e beschäftigten, um allen Beichtwilligen entsprechen zu können. In Rom waren neben dem P., der anstelle des Papstes als Ortsbischof von Rom die Beichte abnahm und jedenfalls ...
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