Mit der P. werden Verfassungen, völkerrechtl. Verträge (Völkerrecht), Konkordate und wichtige Gesetze eingeleitet. Sie geht deren normsetzenden Teilen unmittelbar voran und gibt Auskunft über Autoren, Adressaten, Herkunft und Ziele, nicht selten mit Gottesbezug. Die Reflexion über P. wird gemeinhin auf Platon zurückgeführt (Platon leg. 722c 6–723b 6). Anknüpfend an den Brauch, dichterische und musikalische Werke mit Einleitungen (προοίμιον, prooímion) zu versehen, ...
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