P. bezeichnet die Vertretung der Geistlichkeit in politischen Institutionen (Geistliche Bank) im Alten Reich (Heiliges Römisches Reich). Als P. werden verschiedene Repräsentativorgane bezeichnet, nämlich a) der Zusammenschluss der gesamten (auch niederen) Geistlichkeit auf Landtagen‚ b) die Vereinigung der höheren, nichtfürstlichen Geistlichkeit auf Kreistagen sowie c) die Vertretung der höheren, aber nichtfürstlichen Geistlichen auf dem Reichstag bis zur Säkularisation 1803 (auch: ...
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