Auszug aus dem Inhalt von Präsentation, Präsentationsrecht
Mit Präsentationsrecht (Pr.) wird das Vorrecht einer Person oder einer Personengruppe beschrieben, jemanden für einen Posten vorzuschlagen. Es findet sich im kirchlichen (das Patronatsrecht [Patronat] umfasste auch das Pr., insbes. bei der Besetzung von Pfarrstellen; vgl. auch ALR II 11 § 392 [Allgemeines Landrecht]) wie weltlichen Bereich und bei Letzterem auf institutioneller und in verfassungsrechtl. Hinsicht sowohl auf territorialer als auch auf Reichs- bzw. später Bundesebene, in ...
Schlagwort
Dem Stichwort Präsentation, Präsentationsrecht ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.