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Artikel Präsentation, Präsentationsrecht
Band IV

Präsentation, Präsentationsrecht

Amend-Traut, Anja

Zu finden in der 27. Lieferung, Band IV

Auszug aus dem Inhalt von Präsentation, Präsentationsrecht

Mit Präsentationsrecht (Pr.) wird das Vorrecht einer Person oder einer Personengruppe beschrieben, jemanden für einen Posten vorzuschlagen. Es findet sich im kirchlichen (das Patronatsrecht [Patronat] umfasste auch das Pr., insbes. bei der Besetzung von Pfarrstellen; vgl. auch ALR II 11 § 392 [Allgemeines Landrecht]) wie weltlichen Bereich und bei Letzterem auf institutioneller und in verfassungsrechtl. Hinsicht sowohl auf territorialer als auch auf Reichs- bzw. später Bundesebene, in ...

Verweise

Präsentation, Präsentationsrecht verweist auf folgende Stichwörter
Adel Beisitzer Burgund Graf, Grafschaft Greifswald Herrenhaus Kanzlei Kurfürsten König Landstände Münster Osnabrück Partikularrecht Patronat Person Pommern Reformation Reich Reichsdeputationshauptschluss Reichshofrat Reichskammergericht Reichskreise Reichsreform Reichstag des Alten Reiches Revolution Rezeption des römischen Rechts Ritter Syndikus Visitation Wiener Schlussakte

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Präsentation, Präsentationsrecht:
Reichskammergericht

Schlagwort

Dem Stichwort Präsentation, Präsentationsrecht ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Kirche und Kirchenrecht;

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.hrgdigital.de/HRG.praesentation_praesentationsrecht

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