Die P. ist herrschaftliches Gestaltungsinstrument röm. Ursprungs mit ma. und nzl. Rezeption (Rezeption des römischen Rechts) und somit (neben anderen europäischen Traditionen) auch mit einer deutschrechtl. Prägung. Wörtlich bedeutet sanctio pragmatica oder pragmatica sanctio ‘wirkliche Anordnung’. Gemeint ist eine von höchster Stelle in aller Form und mit besonderem Nachdruck erlassene Bestimmung. Stets handelt es sich um eine mehr oder weniger eng gefasste Thematik, nicht um ...
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Dem Stichwort Pragmatische Sanktion ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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