Regelungen der P. begrenzen direkt oder indirekt die durch Angebot und Nachfrage bestimmte Preisbildung (Marktpreis). Sie lassen sich in allen Epochen der Rechtsgeschichte nachweisen und waren keineswegs auf herrschaftl. oder staatl. P.en beschränkt, die hier im Vordergrund stehen sollen. Im MA waren P.en eng verbunden mit der Lehre vom Gerechten Preis. Übergreifende Bedeutung erlangten P.en aber erst mit dem Übergang von der Natural- zur Geldwirtschaft (Naturalleistungen; Geld), etwa für ...
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