P. (griech. πρεσβύτερoς ‘Ältester’) sind Träger eines kirchlichen Amtes, ursprünglich die Mitglieder des kollegialen Leitungsgremiums der Gemeinde. Zunächst gemeinsam mit bzw. nicht unterschieden von den Episkopen (Bischöfen; griech. ἐπίσκοπος), erlangt deren personales Leitungsamt seit dem 3. Jh. die Oberhand und ihnen werden die P. als Priester, die typischerweise eine der Bischofskirche nachgeordnete Filialkirche leiten, untergeordnet. Bischöfe und Priester als ...
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