Aus dem lat. Begriff primus (‘der Erste’) abgeleitet, bezeichnet der Ausdruck ‚P.‘ v.a. im röm.-kath. Kirchenrecht einen Bischof mit besonderen Rechten, ursprünglich auch Vorrechten gegenüber anderen Bischöfen einer Provinz oder innerhalb eines Provinzverbundes, die zeitweise auch Jurisdiktionsbefugnisse umfassten (a. A. M. Stratmann). Solche Befugnisse werden besonders in der spätantiken und ma. Tradition sichtbar, deren Anfänge v.a. in der afrikanischen Kirche liegen (etwa Konzil ...
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