In der Geschichte des Reichstages des Heiligen Römischen Reiches (HRR) kam es immer häufiger vor, dass die Röm. Kaiser (Erwählter römischer Kaiser) wie auch die Reichsstände daran nicht persönlich teilnahmen, sondern sich auf den nichtpermanenten Versammlungen des 15. bis 17. Jh. vertreten ließen. Mit der Entwicklung zum Gesandtenkongress und mit der Herausbildung des Immerwährenden Reichstages in Regensburg ab 1663 wurden aus den auf Zeit bestellten Bevollmächtigten (Vollmacht) der ...
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