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Artikel Privatstrafe
Band IV

Privatstrafe

Holzhauer, Heinz

Auszug aus dem Inhalt von Privatstrafe

P. ist kein Wort heutiger oder früherer Gesetzessprache, sondern wird in der Wissenschaft gebraucht, um damit eine Art früher strafrechtl. Regelungen zu charakterisieren, die sich von modernem, öffentlichem, staatlichem Strafrecht (Strafe, Strafrecht, Staat) dadurch abheben, dass sie – materiell und/oder prozessual – dem Interesse des Verletzten Raum lassen.Die rege Verwendung des Begriffs im 19. Jh. erklärt sich aus der Sicht, welche die Strafrechtsgeschichte als Entwicklung hin zu dem ...

Verweise

Privatstrafe verweist auf folgende Stichwörter
Friedlosigkeit Germania Haus Recht, positives Richter Schadensersatz Sippe Staat Stamm, Stämme Strafe, Strafrecht

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Privatstrafe:
Geldstrafe Gnade Kompositionensystem Ohrenabschneiden, Ohrenschlitzen Poena dupli

Schlagwort

Dem Stichwort Privatstrafe ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Strafe und Strafrecht;

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.hrgdigital.de/HRG.privatstrafe

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