P. ist kein Wort heutiger oder früherer Gesetzessprache, sondern wird in der Wissenschaft gebraucht, um damit eine Art früher strafrechtl. Regelungen zu charakterisieren, die sich von modernem, öffentlichem, staatlichem Strafrecht (Strafe, Strafrecht, Staat) dadurch abheben, dass sie – materiell und/oder prozessual – dem Interesse des Verletzten Raum lassen.Die rege Verwendung des Begriffs im 19. Jh. erklärt sich aus der Sicht, welche die Strafrechtsgeschichte als Entwicklung hin zu dem ...
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Dem Stichwort Privatstrafe ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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