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Artikel Privileg, mittelalterlich
Band IV

Privileg, mittelalterlich

Hecker, Hans-Joachim

Auszug aus dem Inhalt von Privileg, mittelalterlich

Das P., ein „begünstigende[r] Herrschaftsakt für einen Einzelempfänger“ (Krause, 1984, 1999), war ein Rechtsinstitut, das von der Spätantike bis zum Ende des Heiligen Römischen Reichs bestand. Mit einem P. wurde zu Gunsten des P.empfängers die Berechtigung verliehen, vom P.geber oder einem Dritten ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen zu fordern oder den P.empfänger zu einer entsprechenden Verweigerung zu berechtigen. Zwischen P. und dispensatio als dem Ausschluss der ...

Verweise

Privileg, mittelalterlich verweist auf folgende Stichwörter
Acht Billigkeit Fürstenprivilegien Friedrichs II. Gesetz Gesetzgebung Gnade Hulde Kanonisches Recht Kanonistik Kanzlei Kaufmann, Kaufleute Lehnrecht, Lehnswesen Licet iuris Markt Messe Papst, Papsttum Pfändung, Pfandnahme Recht Rechtsinstitut Register Sizilien Stadtrechtsprivilegien Territorium Tod Treue Vertrag Zeugen

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Privileg, mittelalterlich:
Akzise Aufklärung Bischofsstadt Bürgerlehen Dispens Galgen Gerichtsbücher Gerichtsherr Gewohnheitsrecht Goslar Halberstadt Hamburg Handfeste Hannover Heiratserlaubnis Hochgerichtsbarkeit Immunität Kauf Kirchenasyl Kirchengebäude Kloster König Krakauer Oberhof für deutsches Recht Marktkreuz Ministeriale, Ministerialität Münzrecht, Münzregal Münzwesen Mythischer Gesetzgeber Nachbar, Nachbarschaft Pflege, Pfleger Poenformeln Ratsverfassung

Schlagwörter

Dem Stichwort Privileg, mittelalterlich sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Rechtstext; Mittelalter;

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.hrgdigital.de/HRG.privileg_mittelalterlich

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