Inhaltl., terminologisch und funktional entzieht sich das P. bis heute einer eindeutigen Definition. Das gilt für die gesamteurop. Rechtsgeschichte. 1681 als res dificillima und vastissimum Oceanum bezeichnet (a Matre Dei, Tractatus, Prooemium), ist seine Ambivalenz einerseits begründet in seiner Eigenschaft als ein ubiquitäres individuell-rechtl. Gestaltungsmittel und andererseits seit dem 18. Jh. als ein zunehmend polit./ideologisch/soz. – zumeist pejorativ – aufgeladener Kampfbegriff ...
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