P. (lat. professio religiosa) ist der öffentliche Akt, der mit dem Eintritt in einen geistlichen Orden verbunden ist. Seine inhaltlichen Komponenten sind die Übernahme der evangelischen Räte (lat. consilia evangelica: Armut, Gehorsam, ehelose Keuschheit; Ordensregel) und die rechtl. Eingliederung in die Gemeinschaft. Die Benediktsregel (6. Jh.; Benediktiner) kennt die P. der Beständigkeit, des klösterlichen Lebenswandels und des Gehorsams. In einigen Orden werden die P. der evangelischen ...
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