Der lat. Begriff praepositus bezeichnet im Wortsinn den ‘Vorgesetzten’ im kirchlichen oder weltlichen Dienst und weist deshalb im MA ein außerordentlich breites Spektrum von Bedeutungen und Funktionen auf. Seit dem Ende des 8. Jh. kommt als ahd. Lehnwort probost, probest, probist u.Ä. vor, mit weiteren Varianten im Mittelhochdeutschen.Bereits die Regula sancti Benedicti (frühes 6. Jh.) [Benediktiner] kennt den praepositus (Kap. 65), der im Klosterleben die Position nach dem Abt einnimmt, ...
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