Der Begriff der P. leitet sich vom lat. prostituere ab, was mit ‘zur Schau stellen’ oder ‘feilstehen’ übersetzt wird. In der dt.Sprache ist die Verwendung des gleichbedeutenden Verbs seit dem 15./16. Jh. belegt, wird jedoch erst seit dem 18. Jh. nach dem aus der franz. Sprache entlehnten Verb se prostituer in seiner reflexiven Form gebraucht. Der Begriff beschreibt in der Rechtsterminologie die Vornahme von Handlungen im unmittelbaren Kontakt zum Zwecke des Erhalts einer (materiellen ...
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