Der Begriff P. ist eine griech.-lat. Wortbildung (dt.: ‘erster Schreiber’, ‘oberster Notar’) und kommt wohl urspr. aus der byz. Spätantike. Er bezeichnet ein herausgehobenes Amt in einer fürstl. oder kirchl. Kanzlei bzw. (Gerichts-)Behörde, in der mehrere Schreiber tätig sind. In der Kanzlei des Heiligen Römischen Reiches begegnet der Titel eines P. erstmals um die Mitte des 12. Jh. und wird zunächst für den ksl. Kaplan und Würzburger Domherrn Heinrich im Sinne einer persönl. ...
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