Der vom röm.-rechtl. Begriff provisio (‘Verfügung’, Cod.Th. 6.4.21 § 6 und 14.1.1. Codex Theodosianus) abgeleitete Ausdruck P. umschreibt im Kanonischen Recht im Allgemeinen die Übertragung eines regulär frei gewordenen kirchl. Amtes durch die zuständige kirchl. Autorität (vgl. auch can. 147, 148 CodIurCan 1983). Als Inbegriff der regelförmig gebundenen Amtsbesetzung zählt das Konzept der P. zu den identitätsbildenden Merkmalen amtskirchlicher Ordnung, verwirklicht sich doch hierin ...
Schlagwort
Dem Stichwort Provision, kanonistisch ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 2 Seiten 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.