Der P. ist im Verlauf des 12. und 13. Jh.s ausgebildet worden, als eine prozessuale Praxis durch päpstliche Dekretalen und Regeln aus dem römischen Recht (Römisches Recht in der Gerichtspraxis) weiterentwickelt wurde. Die wesentlichen päpstlichen Entscheidungen, die den P. betreffen, finden sich im zweiten Buch des Liber Extra (1234), im zweiten Buch des Liber Sextus (1298) und in den Clementinen (1311–1317). Die Kanonisten, vor allem Tancred, Durantis und Johannes Andreae, haben durch ...
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