P. bezeichnet nach der Vorauflage „eine Buße, die eine Prozeßpartei, eine Gerichtsperson, ein Zeuge, ein Urteilsfinder oder ein Urteilsschelter zu leisten hat, der im Verfahren Rechtsnormen verletzt.“ (Wesener, 39; Prozessparteien, Urteilsfindung, Berufung) Hieran ist zunächst zweifelhaft, ob sich für die Zeit der Lex Salica – auf die die angeführte Definition sich in erster Linie bezieht – sinnvollerweise zusammenfassend von einem gesonderten Bewusstsein sprechen lässt, im ...
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