I. Begriff Unter P. ist ein solcher Theatertext zu verstehen, der entweder gänzl. oder zu einem wesentl. Teil einen Gerichtsprozess (Gericht) auf die Bühne bringt. Es ist durch dieses Kriterium von Dramen abzugrenzen, bei denen rechtl. oder rechtsphil. Themen behandelt, aber nicht vor Gericht ausgetragen werden. II. Geschichte Bereits unter den frühesten Dramen der europ. Kultur finden sich P. In Aischylos‘ Die Eumeniden (458 v. Chr.) richtet Athene über Orest und begründet mit ihrem ...
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