R. waren in der fränk. Gerichtsverfassung Personen, welche im Gericht (in mallobergo; Mallus, mallum) als Urteilsfinder (Urteilsfindung) tätig waren. Nach der Lex Salica handelte es sich meistens um sieben R. (Pact. Leg. Sal. 50,3; 57,1; Edict. Chilp. 113). Sie wurden wahrscheinlich für jede Gerichtssitzung vom Grafen benannt (Weitzel 1985, 448). Verweigerung der Urteilsfindung bzw. -verkündung sowie Falschurteil (non secundum legem iudicaverint) zogen Bußen in Höhe von 3 bzw. 15 ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Rachinbürgen sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 2 Seiten 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.