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Artikel Rädelsführer
Band IV

Rädelsführer

Härter, Karl

Auszug aus dem Inhalt von Rädelsführer

Der Begriff R. bezeichnet seit dem 16. Jh. einen Anführer oder aktiven Anstifter einer kollektiven Gewalttat, meist in Verbindung mit polit. Massedelikten (Delikt) wie Aufstand, Rebellion, Landfriedensbruch, Meuterei, Komplott oder Verschwörung. Rädel oder Rädlein meint dabei die ‘Zusammenrottung’ bzw. ‘Gruppe’, die solche Delikte verübt.Eine Unterscheidung bei kollektiven polit. Verbrechen kannte bereits das röm. Recht, differenzierte Täterkategorien und Teilnahmeformen ...

Verweise

Rädelsführer verweist auf folgende Stichwörter
Bayerische Kodifikationen des Naturrechtszeitalters Constitutio Criminalis Carolina Constitutio Criminalis Theresiana Delikt Halsgerichtsordnungen Hochverrat Landfriedensbruch Meuterei Obrigkeit Strafe, Strafrecht Strafgesetzbuch Teilnahme Verbrechen

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Rädelsführer:
Meuterei

Schlagwort

Dem Stichwort Rädelsführer ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Militär;

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.hrgdigital.de/HRG.raedelsfuehrer

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