Auszug aus dem Inhalt von Rangordnung der Gläubiger
Als R. versteht man die Reihenfolge, in der Gläubiger zu ihrer Befriedigung haftungs- und vollstreckungsrechtl. Zugriff auf das Vermögen ihres Schuldners oder auf bestimmte einzelne Gegenstände dieses Vermögens (Grundstücke, bewegl. Sachen, Forderungen u.a.) nehmen können. Von hoher praktischer Bedeutung ist die Rangfolge, wenn mehrere Gläubiger bei nicht voll zahlungsfähigem oder -willigem Schuldner um vorrangigen Zugriff konkurrieren, und absehbar ist, dass nachrangige Gläubiger mehr ...
Schlagwort
Dem Stichwort Rangordnung der Gläubiger ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.