ahd. rouh; mhd. rouch; as./mnd. rōk, mnl. rooc, ae. rēc, an. reykr (Pfeifer, 1089 f. [R.]). Das Wort wird zur Bezeichnung verschiedener Erscheinungen verwendet – von Qualm/Dunst beim Verbrennen von Materialien über die Feuerstelle im Haus (Herd, Herdgerät) bis hin zu Pelzwaren (R.waren). Das DRW präsentiert 10 unterschiedliche rechtlich relevante Worterklärungen. Von erheblicher rechtsgeschichtlicher Relevanz ist jene für „Herd/Herdstelle“. Auf sie wurde im MA und in der Frühen NZ ...
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Dem Stichwort Rauch ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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