R. sind dingliche Belastungen einer Liegenschaft (Liegenschaftsrecht) mit der – den jeweiligen (Voll- oder Unter-) Eigentümer eines Grundstücks treffenden – Verpflichtung zur positiven Erbringung von (regelmäßig oder unregelmäßig) wiederkehrenden (Natural-, Geld- oder Arbeits-) Leistungen zugunsten des jeweiligen Eigentümers einer anderen Liegenschaft (subjektiv-dingliche R.) oder zugunsten einer bestimmten Person (subjektiv-persönliche R.). R. begegnen teils im sozioökonomischen ...
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