R. (realis unio; real union; union réelle) bezeichnet einen Typus von Staatenverbindungen, bei dem die Glieder des Staatenbunds aufgrund einer Vereinbarung (jedenfalls) ein gemeinsames Organ besitzen (i.d.R. einen Monarchen [Monarchie]), aber dennoch ihre staatliche Selbstständigkeit (Souveränität) beibehalten. Deswegen wurde teilweise die Ansicht vertreten, der Begriff sei „völkerrechtlich bedeutungslos“ (Niemeyer, 76). Ihren Rechtsgrund und ihre Ausgestaltung findet die R. im ...
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