I. Im alltagssprachlichen Sinne bezeichnet R. die „Findung des dem geltenden Recht Gemäßen” (Duden).II. Als historischer Quellenbegriff begegnet im späten 14. Jh. „rechtsvinder“ als deutsche Übersetzung von judex bzw. jus dictans (DRW XI, 347; zahlreiche ähnliche Belege in DRW III, 539–544; Kroeschell, 1971, 501). Belegt ist der Terminus auch für bäuerliche Schiedsleute ab dem 15. Jh., vor allem in livländischen Quellen. Aber auch frühnzl. deutsche Partikularrechte kennen das ...
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