R. sind untrennbar mit der Rechtspraxis ihrer Zeit verbunden. Sie werden auf Anfrage im Verlauf oder zur Vorbereitung eines konkreten gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens bzw. einer Entscheidung von einem Rechtsgelehrten oder einem Rechtwissenschaftler schriftlich erstattet und sind stets juristisch begründet. Zu R. herangezogen werden daher Rechtsgelehrte, deren Autorität von den Beteiligten akzeptiert oder gar als höher eingeschätzt wird als diejenige des zur Entscheidung berufenen ...
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