Die R. ist eine Entscheidungswirkung, im engeren Sinn eine Urteilswirkung. Als formelle R. wird die Unanfechtbarkeit eines Urteils bezeichnet. Das formelle rechtskräftige Urteil kann nicht durch Einspruch oder Rechtsmittel geändert werden. § 705 ZPO beschreibt negativ den Zeitpunkt ihres Eintritts, entsprechend §§ 316, 343 StPO. Formelle R. ist Voraussetzung der materiellen R. Diese kennzeichnet, nach der prozessualen Rechtskrafttheorie, die Maßgeblichkeit des Entscheidungsinhalts über ...
Schlagwort
Dem Stichwort Rechtskraft ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 2 Seiten 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.