In einem R. fasst die rechtsvergleichende Wissenschaft (Rechtsvergleichung) Orte oder Länder zusammen, die einander verwandte Rechtsordnungen haben. In der (rechts-)historischen Forschung wird R. teils weniger spezifisch gebraucht, teils speziell in Bezug auf Stadtrechtskreise, also die sog. Stadtrechtsfamilien. I. Wortentwicklung Zunächst mit anderen Bedeutungen begegnet das Wort im 19. Jh. So wird es etwa im Sinne von Rechtssphäre verwendet (z.B. Welcker, 1838), dann auch für den ...
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