Mit der R. (antword, antworth, responsum) würdigt/e der Mitteilende einen ihm vorgelegten Sachverhalt oder eine einzelne Rechtsfrage. R. wurden/werden von Einzelpersonen (dann oft als responsum bezeichnet) in Form eines privaten Gutachtens oder von Institutionen (Gerichten, Kommunen oder Rechtsschulen) in einem durch Regeln strukturierten Prozess als Urteil (ordel, orteil) abgegeben und zwar auch dann, wenn die mitteilende Institution keine eigene Gerichtsgewalt innehatte. Es gibt privat und ...
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