R. (von lat. ritus, ‘Gebrauch, Sitte, Gewohnheit’) sind symbolische Geschehensganzheiten (oftmals mit sprachlichen Anteilen), die in ihrer äußeren Form rechtlich strikt normiert sind und performativ wirken, d.h. Rechtswirkungen hervorbringen.Die Performativität setzt das R. vom Zeremoniell ab: Während Sitzordnungen (Kurien) bestehende Rangverhältnisse vor allem abbilden, begründet etwa das R. der Belehnung (Lehnsgebräuche) überhaupt erst ein Rangverhältnis (Stollberg-Rilinger). Die ...
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