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Artikel Rechtsschulen des Mittelalters
Band IV

Rechtsschulen des Mittelalters

Dusil, Stephan

Auszug aus dem Inhalt von Rechtsschulen des Mittelalters

Unter R. wird eine Institution verstanden, an der juristisches Wissen vermittelt wurde, indem Rechtstexte erörtert und diskutiert wurden (Rechtsunterricht). Solche R. bestanden in der Spätantike in Rom, Beirut (ab dem 2. Jh.) und in Konstantinopel (ab 425), an denen der Unterricht staatlicherseits reglementiert war. Im Übergang von Spätantike zu Frühmittelalter verlor im westlichen Teil des Reichs das römische Recht an Bedeutung, was mit dem Niedergang von R. einherging. Nur einige ...

Verweise

Rechtsschulen des Mittelalters verweist auf folgende Stichwörter
Akademische Gerichtsbarkeit Akademische Grade Bologna Corpus Iuris Canonici Corpus Iuris Civilis Disputation Ehe Glossatoren Glossen Heidelberg Ingolstadt Kirchenrecht, katholisches Konstantinopel Krakau Köln Langobardisches Recht Lehnrecht, Lehnswesen Libri Feudorum Löwen Pavia Rom Rostock Trier Tübingen Universitäten Uppsala

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Rechtsschulen des Mittelalters:
Friedrich I. Barbarossa (1122-1190) Glossatoren Glossen zum Sachsenspiegel Handelsgesellschaften Juristenausbildung Juristenfakultäten Konstitutionen von Melfi Langobardisches Recht Lehnrecht, Lehnswesen Pavia

Schlagwörter

Dem Stichwort Rechtsschulen des Mittelalters sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Rechtswissenschaft; Rezeption; Gelehrtes Recht; Mittelalter;

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.hrgdigital.de/HRG.rechtsschulen_des_mittelalters

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