Die Rechtsstellung der Frau in der gesamten deutschen Rechtsgeschichte seit den Anfängen ist wahrlich ein weites Feld. Es enthält Punkte, die sich nach heutiger Einteilung auf öffentliches Recht, Strafrecht und Privatrecht erstrecken. Letzteres betrifft in erster Linie Fragen des Ehe- und Familienrechts und dabei das Verhältnis zum bzw. die Abhängigkeit vom Mann. Eine Erscheinungsform dessen ist das, was die Fachliteratur als Geschlechtsvormundschaft (cura sexus) bezeichnet ...
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