R. geht zunächst aus einer Abgrenzungsbewegung gegenüber der Rechtsphilosophie hervor. Letztere ist ihrerseits das Produkt eines Selbstverständnisses von Literatur als Herstellung von Artefakten, als „poetic making“. Im Hinblick auf den Zusammenhang von Rechtsfragen und Glaubensfragen nimmt dieses Verfahren zuerst in England – etwa bei Hobbes – schärfere Konturen an. Seit dem späten 18. Jh. wird auch explizit von „Rechtsphilosophie“ und seit dem frühen 20. Jh. auch von „R.“ ...
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