Mit dem Programmsatz der franz. Verfassung vom 03.09.1791: «Il sera fait un code des lois civiles communes à tout le royaume» war der Startschuss für eine nationale R. gegeben, die für Frankreich Napoleon I. (1769–1821) mit den cinq codes vollendete. Nach dem franz. Muster übernahmen die Großherzogtümer Berg und Frankfurt sowie das Königreich Westphalen den Code Civil, während Baden mit seinem Landrecht von 1809 eine abgewandelte Fassung dieser Kodifikation erhielt. ...
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