R. ist im Hochdeutschen seit dem 8. Jh. belegt (reda, redi, redia) und wohl urverwandt mit lat. ratio. Das Wort zeigt ab dem frühen MA ein breites Bedeutungsspektrum, zu dem neben Vernunft, Verstand, Entscheidungs- und Urteilsvermögen auch Besprechung, politische Verhandlung und Vereinbarung gehören. Im Kern ist R. eine an einen oder mehrere Zuhörer gerichtete mündliche Äußerung, die sich durch thematische Geschlossenheit und vielfältige Handlungsintentionen auszeichnet. Strafrechtl. ...
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