Die Bezeichnung R. (hdt. Ratgebe, lat. coniuratus, consul) ist möglicherweise analog zu den zeitgleich auftretenden städtischen Ratgeben/consules gewählt. Das R.amt ist im mittelalterlichen friesischen Recht ein wichtiges Amt in der Landes- und Gerichtsverfassung des 13./14. Jh., in das zum Teil die Aufgaben des Asega und Schultheißen (afries. skelta) der sog. Grafenzeit eingehen. Als jährlich ernannter Rechtsprecher/Urteilsfinder steht der R. seinem Bezirk/Kirchspiel und dessen Gericht ...
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