I. Zur Entstehung des Rechtsbegriffs „Regierung“ Etymologisch ist das lat. regere i.S. von ‘herrschen, lenken’ sowie das aus dem altfranz. stammende reger in eben diesem Sinne der Ausgang. Seit dem 13. Jh. setzt sich das mhd. Wort regieren für die Herrschaftsausübung durch. Im Kern erfasst schon dieses Wort das bis heute bestehende Verständnis von Regieren für Macht, Machtausübung. Seit dem ausgehenden MA taucht der Begriff R. in den Quellen auf. In der fürstlichen und städtischen ...
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