Auszug aus dem Inhalt von Registrierung von Gesetzen
R., franz. «enregistrement», bezeichnet die Aufnahme der Anordnungen des Königs von Frankreich in das Archiv seines höchsten Gerichtshofes, des Parlaments von Paris sowie der später eingerichteten Provinzparlamente. Bereits 1336 bestand eine vom übrigen Register separierte Sammlung der königlichen «Ordonnances», die ab 1350 als eigene Archivserie erhalten ist. Die zunächst der praktischen Arbeit des Gerichtshofes dienende Gewohnheit der R. wird später ausdrücklich angeordnet und ...
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