Ihre Wurzeln hat die Teutsche Reichs-Historie – wie sie zunächst genannt wurde – im 17. Jh. Ihre klassische Ausformung erfuhr sie in Halle (Halle an der Saale) und dann weiterhin im 18. Jh.Da sie eine Hilfsdisziplin des Jus Publicum Romano-Germanicum war, gehörte sie in das Umfeld der Entstehung dieser juristischen Materie. In Gießen und Marburg, bedeutsamer und folgenreicher aber in Jena und Helmstedt, bedienten sich die Professoren, die das junge Reichsstaatsrecht mitvortrugen, ...
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