Der Begriff R. (lat. recessus imperii) bezeichnet seit dem späten 15. Jh. die Urkunde, in der Kaiser und Reichsstände die auf einem Reichstag (Reichstag des Alten Reiches) beratenen und verabschiedeten Beschlüsse zusammenfassten, die am Ende der Versammlung, vor dem „Abschied“ der Teilnehmer, in einem zeremonialen Akt verlesen wurden. Die mit den Reichstagen von 1489 und 1495 greifbare Praxis, gemeinsame Beschlüsse in dt. Sprache zusammenzufassen, hatte sich mit dem Wandel der ...
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