Im Amt der Reichsäbtissin und des R. verdichtet sich die für die Reichskirche kennzeichnende Verflechtung von kirchlicher Organisationsstruktur und weltlicher Herrschaftsordnung besonders deutlich, waren Reichsäbtissinnen und R. doch Vorsteherinnen und Vorsteher der „Reichsklöster“, von reichsunmittelbaren monastischen Konventen (v.a. Benediktiner, Zisterzienser). Dieser Status ging zurück auf die unter Ludwig dem Frommen (814–840) einsetzende Praxis, kaiserlichen Klöstern zugleich ...
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