Bei der R. (proscriptio regis/imperatoris, bannum imperiale (minus)) handelt es sich um eine besondere Form der Acht. Ihre größte Wirksamkeit hat diese mit der Person des dt. Königs eng verbundene Sanktion im SpätMA als Verfahrensmittel zur Erzwingung der Einlassung entfaltet. Die daneben sich aus dem Verfahren am kgl. Kammergericht (KG) entwickelnde (politische) R. war Strafmittel gegen politische Gegner und behielt ihre Bedeutung weit über das MA hinaus. Während die Säumnisacht des kgl. ...
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