Während des 19. Jh. war die Idee eines R. wiederholt Gegenstand öffentlicher Diskussion, zur Gründung eines zentralen Nationalarchivs kam es jedoch unter den verfassungsmäßigen Rahmenbedingungen des Deutschen Bundes (1815–1867) nicht. Zwar waren bei einzelnen Institutionen des Heiligen Römischen Reichs bis 1806 wie dem Reichstag (Reichstag des Alten Reiches), dem Reichskammergericht oder den Mainzer Erzbischöfen in ihrer Funktion als Reichserzkanzler eigene Archive entstanden, diese ...
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